Nach der Hochzeit: Namensänderung, Danksagungen und Formalitäten
Ob Sie nach der Hochzeit neue Ausweisdokumente beantragen und Banken oder Versicherungen informieren müssen, hängt davon ab, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen gewählt haben. Die Hochzeit allein ändert Ihren Namen nicht. Auch Danksagungen stehen oft an.
Klären Sie zuerst, welchen Namen Sie künftig führen. Danach planen Sie Behördengänge und informieren die nötigen Stellen. Für Danksagungen gibt es keine feste Frist; ein persönlicher Dank einige Wochen nach der Feier ist ein guter Richtwert.
Zuerst den Namen klären
Wenn Sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen wählen, behalten beide Ehepartner ihre bisherigen Namen. Seit dem 1. Mai 2025 können Ehepaare nach deutschem Namensrecht auch einen gemeinsamen Doppelnamen aus den Namen beider Ehepartner wählen. Er darf höchstens zwei Namensbestandteile enthalten und kann mit oder ohne Bindestrich geschrieben werden.
Prüfen Sie in Ihrer Eheurkunde, welcher Name eingetragen ist. Wenn Sie im Ausland geheiratet haben oder mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, gelten je nach Fall besondere Regeln. Dann kann eine Namenserklärung nötig sein, bevor deutsche Ausweisdokumente auf den neuen Namen ausgestellt werden. Fragen Sie beim zuständigen Standesamt oder bei der deutschen Auslandsvertretung nach, bevor Sie weitere Anträge stellen.
Ausweise neu beantragen
Haben Sie Ihren Namen geändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen. Ob Sie auch einen neuen Reisepass benötigen, hängt unter anderem davon ab, ob Sie reisen und welche Dokumente Sie dafür verwenden. Klären Sie die Anforderungen bei Ihrer zuständigen Behörde, bevor Sie eine Reise buchen oder antreten.
Für den Antrag brauchen Sie meist einen Nachweis über die Eheschließung und darüber, welchen Namen Sie führen. Welche Unterlagen genau verlangt werden und welche Gebühren anfallen, hängt von der zuständigen Stelle ab. Wenn sich auch der Familienname eines Kindes geändert hat, prüfen Sie, ob dessen Ausweisdokumente erneuert werden müssen.
Bei internationalen Fällen sollten Sie zusätzliche Zeit einplanen. Für bestimmte Namenserklärungen beim Standesamt I in Berlin nennt das Auswärtige Amt eine Bearbeitungszeit von etwa zwei bis drei Monaten. Das ist keine allgemeine Frist für alle Standesämter oder Verfahren.
Steuerklasse nach der Hochzeit
Für Ehepaare, die unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, wird grundsätzlich automatisch die Steuerklasse IV/IV gebildet. Sie gilt rückwirkend ab Beginn des Monats der Eheschließung. Sie müssen diesen Regelfall nicht eigens beantragen.
Für die Kombination III/V oder IV/IV mit Faktor müssen Sie gemeinsam einen Antrag stellen. Soll sie noch im laufenden Kalenderjahr gelten, muss der Antrag grundsätzlich bis zum 30. November eingehen. Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Gehalt einbehalten wird. Prüfen Sie, welche Kombination zu Ihrer Situation passt, und berücksichtigen Sie dabei mehr als nur die Höhe Ihrer Einkommen.
Weitere Stellen informieren
Nach einer Namensänderung müssen Sie nicht automatisch jeden Vertrag ändern oder jede Behörde informieren. Prüfen Sie Ihre Unterlagen und fragen Sie bei den jeweiligen Stellen, welchen Nachweis sie brauchen. Prüfen Sie besonders Bankkonten, Krankenkasse und Versicherungen. Informieren Sie außerdem Ihren Arbeitgeber und aktualisieren Sie relevante Verträge, etwa für Mobilfunk, Energie oder Mitgliedschaften.
Je nach Lebenssituation kommen auch die Rentenversicherung, Familienkasse oder das Jobcenter infrage. Wenn sich nur der Familienstand, aber nicht der Name geändert hat, fragen Sie gezielt, ob die jeweilige Stelle eine Mitteilung benötigt. Beim Führerschein sollten Sie die Vorgaben der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde prüfen, statt eine bundesweit einheitliche Umschreibung vorauszusetzen.
Danksagungen persönlich schreiben
Für Danksagungen gibt es keine festgelegte Frist. Verschicken Sie die Karten, wenn Sie nach der Feier Zeit dafür finden. Einige Wochen sind ein entspanntes Ziel; etwa drei Monate können als grobe Orientierung dienen. Wenn Fotos oder andere Umstände die Karten verzögern, ist ein späterer persönlicher Dank weiterhin sinnvoll.
Bedanken Sie sich bei Gästen für ihre Teilnahme und bei Personen, die trotz Absage Glückwünsche oder ein Geschenk geschickt haben. Denken Sie auch an Helferinnen und Helfer, die zum Gelingen der Feier beigetragen haben. Ein konkreter Bezug macht die Nachricht persönlicher: Erwähnen Sie zum Beispiel ein Geschenk, eine schöne Begegnung oder einen Moment, an den Sie gern zurückdenken. Bei Geldgeschenken können Sie schreiben, wofür Sie den Beitrag verwenden möchten, ohne eine Summe zu nennen.
Eine kurze Notizliste hilft beim Schreiben. Halten Sie beim Auspacken fest, von wem ein Geschenk stammt und was Sie daran besonders freut. So können Sie später individuelle Karten verfassen, ohne sich auf Ihr Gedächtnis verlassen zu müssen.
Nächste Schritte nach der Hochzeit
Eine einfache Reihenfolge verhindert unnötige Wege:
- Prüfen Sie, ob Sie einen Ehenamen gewählt haben und welcher Name künftig gilt.
- Klären Sie, welche Ausweisdokumente Sie neu beantragen müssen.
- Kontrollieren Sie Ihre steuerlichen Merkmale und informieren Sie relevante Behörden und Vertragspartner.
- Sammeln Sie Gästeliste, Adressen und persönliche Notizen für die Danksagungen.
Gebühren, Nachweise und Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Ort und Einzelfall. Ein kurzer Anruf bei der Behörde oder beim Anbieter spart oft einen zweiten Termin.