Namensänderung nach der Hochzeit: Behörden und Dokumente

Nach der standesamtlichen Trauung ändert sich Ihr Name, aber nicht automatisch in allen Papieren. Ausweis, Führerschein, Bankkonto und Versicherungsverträge müssen Sie selbst aktualisieren.

Wenn Sie die Änderungen rechtzeitig erledigen, vermeiden Sie Probleme bei Reisen, im Straßenverkehr oder bei Vertragsabschlüssen. Die meisten Schritte sind unkompliziert, wenn Sie die richtige Reihenfolge einhalten.

Zuerst den Ausweis ändern

Beginnen Sie mit den amtlichen Dokumenten, denn sie sind die Grundlage für alle weiteren Änderungen. Zuerst lassen Sie den Personalausweis und den Reisepass auf den neuen Namen ausstellen. Erst danach sollten Sie Führerschein, Banken und Versicherungen informieren, weil diese Stellen den neuen Ausweis als Nachweis verlangen.

Für die neuen Ausweise brauchen Sie die Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, ein aktuelles biometrisches Passfoto und den alten Ausweis. Die neuen Dokumente stellen Sie beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts aus. Die Gebühren für die Neuausstellung nach einer Namensänderung sind in vielen Kommunen ermäßigt. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Behörde.

Führerschein umschreiben lassen

Der Führerschein ist kein amtlicher Ausweis im engeren Sinn, aber er muss auf den neuen Namen lauten. Sie beantragen die Umschreibung bei der Fahrerlaubnisbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Dazu legen Sie den alten Führerschein, den neuen Personalausweis und die Heiratsurkunde vor. Die Behörde stellt Ihnen einen neuen Führerschein mit demselben Gültigkeitsdatum aus, die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert. Die Kosten für die Umschreibung liegen je nach Behörde unterschiedlich.

Steuerklasse beim Finanzamt wählen

Nach der Heirat können Ehepaare zwischen der Steuerklassenkombination IV/IV und III/V wählen. Die Wahl hängt vom Einkommen beider Partner ab: Verdienen beide ähnlich viel, ist IV/IV meist sinnvoll. Bei deutlich unterschiedlichen Einkommen kann III/V die Steuerlast senken, weil der Partner mit dem höheren Einkommen weniger Lohnsteuer abführt. Das Finanzamt übernimmt die Steuerklassenänderung auf Antrag, und die neue Steuerklasse gilt ab dem Monat der Eheschließung. Einen Antrag stellen Sie formlos beim zuständigen Finanzamt. Die Heiratsurkunde müssen Sie nicht extra einreichen, da das Standesamt die Eheschließung automatisch meldet. Eine genaue Berechnung, welche Kombination sich für Sie lohnt, liefert der Steuerrechner der Finanzverwaltung oder eine Steuerberatung.

Banken und Versicherungen informieren

Bei Ihrer Bank melden Sie die Namensänderung mit dem neuen Ausweis und der Heiratsurkunde. Die Bank aktualisiert dann Ihre Kontodaten, die Bankkarten werden neu ausgestellt. Das gilt für Girokonten, Sparkonten und Depots gleichermaßen. Prüfen Sie auch, ob Sie nach der Heirat ein gemeinsames Konto eröffnen möchten, das ist aber keine Pflicht.

Versicherungen sollten Sie ebenfalls informieren, denn der Name auf dem Vertrag muss zum Ausweis passen. Bei der Krankenkasse melden Sie die Änderung und klären gleichzeitig, ob eine Familienversicherung möglich ist. Ist ein Partner gesetzlich versichert und verdient weniger als die Grenze für die Familienversicherung, kann er oder sie beitragsfrei mitversichert sein. Das spart monatliche Beiträge. Auch Haftpflicht- und Hausratversicherung lassen sich nach der Heirat oft zusammenlegen, was in vielen Fällen den Beitrag senkt. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach einem Ehetarif. Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob eine Risikolebensversicherung sinnvoll ist, um den Partner oder die Partnerin im Todesfall abzusichern, besonders wenn Kinder geplant sind oder ein Kredit gemeinsam abbezahlt wird.

Weitere Stellen informieren

Neben den großen Stellen gibt es einige weitere, die Sie nicht vergessen sollten. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, damit die Lohnabrechnung und die Personalakte stimmen. Auch die Rentenversicherung braucht den neuen Namen, damit Ihre Beitragszeiten korrekt zugeordnet werden. Wenn Sie Kindergeld beziehen, melden Sie die Änderung der Familienkasse. Das Gleiche gilt für das Jobcenter, falls Sie Leistungen erhalten. Denken Sie außerdem an Verträge, die auf Ihren alten Namen laufen: Mobilfunkvertrag, Strom- und Gaslieferung, Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder bei Vereinen. Die meisten Anbieter akzeptieren eine formlose Mitteilung mit Kopie der Heiratsurkunde, manche verlangen den neuen Ausweis.