Versicherungen nach der Hochzeit anpassen

Nach der Hochzeit ändert sich mehr als der Nachname. Verträge, die Sie als Single abgeschlossen haben, passen oft nicht mehr. Manche Versicherungen lassen sich zusammenlegen und werden dadurch günstiger, andere brauchen eine höhere Deckungssumme, weil Sie nun gemeinsam haften und haushalten. Prüfen Sie alle Verträge auf Doppelungen und melden Sie die Heirat Ihren Versicherern.

Haftpflicht und Unfallversicherung zusammenlegen

Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie anderen Menschen einen Schaden zufügen, etwa wenn Sie eine Vase im Laden umstoßen oder jemanden beim Sport verletzen. Nach der Heirat genügt in der Regel ein gemeinsamer Vertrag, der beide Partner abdeckt. Das ist meist günstiger als zwei einzelne Policen. Der Ehepartner ist in einer Familienhaftpflicht ohne Zusatzbeitrag mitversichert. Gleiches gilt für die private Unfallversicherung. Wenn Sie beide einen eigenen Vertrag haben, vergleichen Sie die Leistungen und legen Sie die Verträge zusammen. Achten Sie dabei auf die Deckungssummen: In der Haftpflicht sollten diese hoch genug sein, denn im Schadensfall haften Sie als Paar gemeinsam.

Hausratversicherung anpassen

Beim Zusammenziehen wächst der Hausrat in der Regel deutlich, weil zwei Haushalte zu einem werden. Wenn beide Partner eine eigene Hausratversicherung haben, versichern Sie nun dieselben Gegenstände doppelt. Das nennt man Mehrfachversicherung. Dabei wird in der Regel der jüngere Vertrag aufgehoben. Wichtiger ist die Frage, ob die vereinbarte Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert Ihres Hausrats passt. Liegt die Summe zu niedrig, droht eine Unterversicherung: Im Schadensfall zahlt der Versicherer dann nur anteilig. Legen Sie also den Wert Ihrer gemeinsamen Einrichtung und Elektrogeräte fest und passen Sie die Summe an. Wenn Sie einen Vertrag behalten, teilen Sie dem Anbieter die Daten des anderen Vertrags mit, etwa Gesellschaft und Versicherungsnummer, damit er das Weitere klären kann.

Familienversicherung nutzen

Melden Sie die Heirat Ihrer Krankenkasse, und zwar bald. Wer gesetzlich versichert ist, kann den Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichern lassen. Das gilt, wenn der Partner kein eigenes Einkommen über einer festgelegten Grenze hat und nicht anderweitig versichert ist. Für ein Paar, bei dem ein Partner nur wenig verdient oder gerade in Elternzeit ist, spart das im Vergleich zu einer freiwilligen Versicherung deutlich Geld. Bei privat Versicherten ist das anders: Hier lohnt ein Vergleich, ob ein gemeinsamer Tarif oder ein Anbieterwechsel sinnvoll ist.

Lebensversicherung und Bezugsberechtigte prüfen

Eine bestehende Lebensversicherung sollten Sie nach der Heirat neu durchrechnen. Passt die Deckungssumme noch zu Ihrer Situation, etwa wenn Sie gemeinsam eine Immobilie finanzieren oder Kinder planen? Mindestens genauso wichtig ist die Frage, wer im Todesfall das Geld erhält. Die Bezugsberechtigten sind im Vertrag festgelegt. Nach der Hochzeit möchten die meisten Paare den Ehepartner als Begünstigten eintragen. Das müssen Sie schriftlich beim Versicherer beantragen. Auch die Absicherung von Personenschäden gewinnt in einer festen Beziehung an Bedeutung, besonders wenn Sie gemeinsam Vermögen aufbauen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihr Einkommen ab, wenn Sie krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten können.

Sonderkündigungsrechte nach der Heirat

Die Heirat selbst eröffnet Ihnen für bestimmte Verträge ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, Sie können die alte Police vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit kündigen und zu einem gemeinsamen Vertrag wechseln. Das betrifft vor allem die private Haftpflicht- und die Hausratversicherung. Die genauen Voraussetzungen und Fristen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Fragen Sie deshalb direkt bei Ihrem Versicherer nach. Ohne dieses Recht müssten Sie bis zum Ende der Laufzeit warten und könnten die Zusammenlegung erst dann umsetzen.